Rechtsprechung
BSG, 16.12.1986 - 6 RKa 16/85 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,19100) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.10.1972 - VI C 5.71
Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen bei einer …
Auszug aus BSG, 16.12.1986 - 6 RKa 16/85
Der Dienstherr leistet dem Beamten damit Hilfe in Ergänzung zur zumutbaren Eigenbelastung (Schröder/Beckmann/Weber, Bundeskommentar, Beihilfevorschriften Teil 1 S 40; vgl auch BSGE 33, 158, 159) und in angemessenem Umfang in bezug auf die notwendigen Aufwendungen (BVerwGE 41, 101, 104).Diese Regelung beruht auf der Verkehrssitte unter Ärzten, nahe Angehörige unentgeltlich zu behandeln (BVerwGE 41, 101, 102 ff).
- BSG, 19.10.1971 - 6 RKa 10/70
Ersatzkassenpraxis - Beteiligter Arzt - Behandlung von Familienangehörigen - …
Auszug aus BSG, 16.12.1986 - 6 RKa 16/85
Wenn der Kassenpatient sich in die Behandlung eines Kassenarztes begibt, will er keine persönliche Zahlungsverpflichtung übernehmen, sondern unmittelbar zu Lasten des Versicnerungsträgers behandelt werden (BSGE 33, 158, 160).Der Dienstherr leistet dem Beamten damit Hilfe in Ergänzung zur zumutbaren Eigenbelastung (Schröder/Beckmann/Weber, Bundeskommentar, Beihilfevorschriften Teil 1 S 40; vgl auch BSGE 33, 158, 159) und in angemessenem Umfang in bezug auf die notwendigen Aufwendungen (BVerwGE 41, 101, 104).
- BSG, 19.11.1985 - 6 RKa 14/83
Verpflichtung eines Kassen-und Vertragsarztes - Vorlage von Röntgenaufnahmen - …
Auszug aus BSG, 16.12.1986 - 6 RKa 16/85
Maßgebende Rechtsgrundlage der Behandlung eines Kassenpatienten ist nicht ein zwischen ihm und dem Kassenarzt geschlossener Vertrag, sondern die (öffentlich-rechtliche) gesetzliche Regelung über die kassenärztliche Versorgung (BSGE 59, 172, 177).